Anfrage und E-Mail |Sitemap |Cookies |Impressum |Barrierefreiheit |Datenschutzhinweis |Meldezettel
Gemeindezeitung März 2024Mehr...
Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Zuständigkeiten
Ein Diplomgrad wird durch den Abschluss eines Diplomstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten bzw. Fachhochschul- oder Diplomstudiengangs erlangt. Diese Studien dauern in der Regel acht bis zehn Semester.
Im Zuge des Bologna-Prozesses wurde ein dreistufiges Studiensystem eingeführt (ISCED-Level 6/7/8). Der akademische Grad Magistra/Magister wurde in vielen Studienrichtungen durch den akademischen Grad "Master" ersetzt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Coronavirus in Österreich
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen